21. Spieltag: TB Ruit - Sportvg. 6:1 (3:1)

Die Gäste aus Feuerbach begannen durchaus bissig und konzentriert. Die Vorgabe, mit allen Mitteln zuerst einmal auf die Null zu spielen, hatte sich in Minute 11 erledigt, nachdem die Gästetorhüterin an einem zentral geschossenen hohen Ball vorbei faustete. Kurz danach erzielte die Heimelf ihren zweiten Treffer; die Talkrabbenabwehr hatte beim Versuch zu klären zentral vor den eigenen Sechzehnmeter abgewehrt und die Ruiter Stürmerin bedankte sich mit einem weiteren Treffer hoch unter die Latte. Einige gute Ansätze der Gastelf scheiterten an der mangelnden Genauigkeit im Abspiel oder an der robusten Spielweise der Heimelf. Zehn Minuten vor der Halbzeit konnten die Ruiterinnen dann Treffer Nr.3 erzielen, nachdem der Ball unglücklich von der Abwehr der Feuerbacherinnen genau in den Lauf der Gegenspielerin geprallt war und diese keine Mühe hatte, flach im langen Eck abzuschliessen. Die Ergebniskorrektur zum zwischenzeitlichen 3:1 erfolgte dann per Elfmeter; Jenny Groß war im Sechzehner gelegt worden und Tharshi Siva verwandelte sicher.

In Hälfte zwei wollte man mit aller Entschlossenheit auf einen schnellen Anschlusstreffer spielen. Allerdings sahen dies die Ruiter Spielerinnen etwas anders. Nachdem ein weiter hoher Ball nicht im ersten Zug geklärt wurde, sondern erst einmal aufspringen gelassen wurde, ging die gegnerische Stürmerin in den Zweikampf und konnte Treffer Nr. 4 erzielen. Die weiteren zwei Treffer waren eher von der kuriosen Sorte; einmal auf den Pfiff des Schiedsrichter gewartet, der dann nicht erfolgte , stattdessen der sofortige Abschluss der Ruiter Stürmerin und Treffer Nr. 6 in Form einer verunglückten Flanke, die sich genau ins lange Eck senkte.

Die Talkrabben spielten durchaus  mit der notwendigen Entschlossenheit; allein die notwendige Robustheit war nicht ausreichend; desweiteren wurden wie so oft schon in dieser Saison „Geschenke verteilt“ und letztendlich war die notwendige Unterstützung aus dem offensiven Mittelfeld für unsere eher schmächtigen Stürmerinnen unzureichend. GG